Hallo!
Auf dem Bild ist ein Gleislagefehler Längshöhe und gegenseitige Höhenlage zu sehen, der aber meines Erachtens nicht besorgniserregend, auch wenn man so etwas auf einem frisch sanierten Gleis nicht erwartet, auch wenn konkret dieses Gleis, wie Du ja auch schriebst, nicht behandelt wurde.
Ein Längshöhenfehler ist solange unkritisch, solange der Fehler auf beiden Strängen identisch und nicht in Längsrichtung verschoben ist, solange also die Räder auf beiden Schienen gleichzeitig das Tal resp. den Berg befahren können. Die Waggons haben ja Achsen und keine Einzelradaufhängung wie ein Auto, wodurch sie solche "Verwindungen" dann nur sehr bedingt durchfahren können.
Verwindungen sind Längshöhen-Gleislagefehler, die nicht parallel sind, also in der Längsrichtung gegeneinander verschoben oder nur auf einem Strang.
Dazu ein Auszug aus der RiL821.2005:
[...]Die Werte der Verwindung beziehen sich auf den Messpunktabstand von 3,6m (^=6x Schwellenabstand), die Abweichung von der gegenseitigen Höhenlage (der beiden Stränge) bezieht sich auf den jeweiligen Messquerschnitt[...]
Nun ein paar Richtwerte, bei denen was getan werden muss, um die Betriebssicherheit weiterhin zu gewährleisten:
SR100 ("Der Fehler muss bis zur nächsten Regelinspektion reguliert werden."): 16mm bzw 4,5%0
SR lim ("Es ist eine Beeinträchtigung der Betriebssicherheit zu erwarten. Der Fehler muss schnellstmöglich reguliert werden"): 20mm bzw 5,5%0
Jetzt wirst Du Dich fragen, was das mit den Zahlen auf sich hat. Die berechnen sich folgendermaßen:
Vw in %0 = ("Differenz der beiden Messwerte geg. Höhenlage" : "Basislänge") x "1000%0"
Das soll jetzt aber nicht heißen, das Du Dich jetzt totesmutig ins Gleis stürzt und es vermessen willst. ;-)
Ich hoffe, Du hast das gecheckt ein bisschen.
Tobi